Elisabeth Hieke Sozialer Dienst Naitschau
elisabeth.hieke@vogtlandwerke.de
Ganzheitliche Unterstützung im Arbeitsalltag
Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet mehr als produktiv zu arbeiten. Sie bedeutet, sich weiterzuentwickeln, soziale Beziehungen zu erleben, gesund zu bleiben und eigene Fähigkeiten auszubauen. Genau hier setzen die arbeitsbegleitenden Maßnahmen bei den Vogtlandwerken an.
Unsere arbeitsbegleitenden Maßnahmen ergänzen die berufliche Tätigkeit im Arbeitsbereich und schaffen Raum für persönliche Entwicklung, Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Sie sind ein fester Bestandteil unseres Förderkonzeptes.
Bei den Vogtlandwerken verstehen wir arbeitsbegleitende Maßnahmen als Brücke zwischen Arbeit, Förderung und Lebensqualität – individuell geplant, professionell begleitet und am Menschen orientiert.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung haben nach § 219 SGB IX den Auftrag, neben Beschäftigung auch die Erhaltung, Entwicklung und Förderung der Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu ermöglichen. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, ergänzende Förderangebote bereitzustellen, die über die eigentliche Arbeitstätigkeit hinausgehen.
Die BAGÜS-Werkstattempfehlungen konkretisieren diesen Auftrag. Sie beschreiben arbeitsbegleitende Maßnahmen als regelmäßig stattfindende Angebote, die:
Diese fachlichen Leitlinien bilden die Grundlage für unser Förderverständnis – und für die Gestaltung unserer arbeitsbegleitenden Maßnahmen an allen Standorten.
Unsere arbeitsbegleitenden Maßnahmen verfolgen ein klares Ziel:
Menschen mit Behinderung sollen ihre Fähigkeiten entfalten, neue Kompetenzen erwerben und ihre persönliche Lebensqualität verbessern.
Im Mittelpunkt stehen:
Damit leisten arbeitsbegleitende Maßnahmen einen entscheidenden Beitrag, um langfristig erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Damit arbeitsbegleitende Maßnahmen genau zu den Bedürfnissen jedes Menschen passen, arbeiten wir mit einer strukturierten individuellen Förderplanung.
In den Vogtlandwerken erstellen wir für alle Beschäftigten einen Integrierten Eingliederungsplan (IEP). Dieser orientiert sich am Integrierten Teilhabeplan (ITP) des jeweiligen Leistungsträgers.
Im IEP werden:
Die Planung erfolgt gemeinsam mit dem Beschäftigten, dem pädagogischen Fachpersonal, dem Sozialdienst und – wenn gewünscht – Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern.
So wird sichergestellt, dass arbeitsbegleitende Maßnahmen nicht zufällig entstehen, sondern zielgerichtet und nachvollziehbar wirken.
An allen Standorten der Vogtlandwerke bieten wir ein vielfältiges Spektrum an arbeitsbegleitenden Maßnahmen an. Die Inhalte orientieren sich an den Interessen der Beschäftigten, an medizinischen Erfordernissen und an den Empfehlungen der BAGÜS.
Typische Angebote sind:
Bewegung stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch Ausdauer und Konzentration im Arbeitsalltag. Deshalb sind gesundheitsfördernde arbeitsbegleitende Maßnahmen ein fester Bestandteil unseres Programms.
Diese Therapien können bei vorliegender Heilmittelverordnung während der Arbeitszeit wahrgenommen werden. Sie unterstützen gezielt die körperliche und sprachliche Entwicklung und ergänzen unsere arbeitsbegleitenden Maßnahmen optimal.
Kreative arbeitsbegleitende Maßnahmen fördern Ausdruck, Selbstwertgefühl und soziale Interaktion.
Diese arbeitsbegleitenden Maßnahmen helfen, Sicherheit im Umgang mit anderen Menschen und im eigenen Alltag zu gewinnen.
Alle pädagogischen Mitarbeitenden bieten jährlich eigene Förderangebote an. Wünsche der Beschäftigten werden aktiv einbezogen. So entstehen standortbezogene Bildungskataloge mit abwechslungsreichen arbeitsbegleitenden Maßnahmen, die regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt werden.
Damit arbeitsbegleitende Maßnahmen wirksam bleiben, dokumentieren wir ihre Durchführung systematisch.
Zusätzlich wird die Zufriedenheit der Beschäftigten nach jeder Maßnahme abgefragt. Rückmeldungen, Wünsche und Anregungen bestimmen, wie unsere arbeitsbegleitenden Maßnahmen im Folgejahr gestaltet werden.
So verbinden wir fachliche Qualität mit echter Mitbestimmung.
Die Sozialdienste sind zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um arbeitsbegleitende Maßnahmen. Sie:
Damit sichern sie, dass arbeitsbegleitende Maßnahmen nicht isoliert stehen, sondern Teil einer ganzheitlichen Begleitung bleiben.
Arbeitsbegleitende Maßnahmen sind kein Zusatzangebot „nebenbei“, sondern fest in den Arbeitsalltag integriert. Sie finden während der regulären Arbeitszeit statt und sind verbindlich in die Wochenstruktur eingebunden.
So erleben unsere Beschäftigten:
Diese Kontinuität ist ein wichtiger Faktor für Stabilität und Wohlbefinden.
Menschen lernen und entwickeln sich ein Leben lang. Gerade für Menschen mit Behinderung sind arbeitsbegleitende Maßnahmen entscheidend, um Fähigkeiten zu erhalten, neue Kompetenzen zu entdecken und soziale Teilhabe zu erleben. Sie:
Damit tragen arbeitsbegleitende Maßnahmen wesentlich dazu bei, dass Teilhabe am Arbeitsleben langfristig gelingt.
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